Um sicherzustellen, dass elektrische Betriebsmittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine Gefahr für die Mitarbeiter darstellen, sind regelmäßige Prüfungen verpflichtend.
Die wiederkehrende Prüfung erfolgt nach der Norm DIN EN 50699, welche konkrete Anforderungen und Verfahren für die Überprüfung elektrischer Betriebsmittel festlegt.
Diese elektrische Prüfung bleibt ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und trägt maßgeblich zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei.
1. Ziel und Zweck der DIN EN 50699
Die Norm DIN EN 50699 legt fest, wie die wiederkehrenden Prüfungen von elektrischen Anlagen und Geräten durchzuführen sind. Diese Prüfungen dienen dem Nachweis, dass die geprüften Betriebsmittel auch nach längerer Nutzung sicher betrieben werden können und den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Hauptziel ist es, die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, indem elektrische Gefährdungen durch fehlerhafte oder verschlissene Geräte und Anlagen frühzeitig erkannt und beseitigt werden.
2. Anwendungsbereich
Die DIN EN 50699 betrifft alle elektrischen Betriebsmittel und Maschinen, die im regelmäßigen Betrieb verwendet werden.
Sie beinhaltet Prüfungen für:
- Maschinen und Produktionsanlagen
- Ortsveränderliche elektrische Geräte und Werkzeuge
- Fest installierte elektrische Betriebsmittel
3. Prüfarten und Prüfkriterien
3.1 Sichtprüfung
Die Sichtprüfung ist die erste und einfachste Prüfart. Hierbei wird die Anlage visuell auf sichtbare Schäden oder Abnutzungen geprüft,
wie z.B. beschädigte Kabel, lockere Verbindungen oder defekte Schutzvorrichtungen.
3.2 Messprüfung
Im Rahmen der Messprüfung werden spezifische Messungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die elektrischen Parameter innerhalb der
zulässigen Grenzen liegen.
Dazu gehören unter anderem:
- Isolationswiderstandsmessung: Überprüfung, ob der Isolationswiderstand der Leitungen ausreichend ist.
- Schutzleiterprüfung: Sicherstellung, dass der Schutzleiter durchgehend ist und einen ausreichenden Widerstand aufweist.
- Spannungsprüfung: Überprüfung, ob keine unzulässigen Spannungen an berührbaren Teilen anliegen.
3.3 Funktionsprüfung
Bei der Funktionsprüfung wird getestet, ob die Anlage oder das Gerät im Betrieb die erwarteten Funktionen sicher und korrekt ausführt. Hierzu gehört auch die Überprüfung der Schutzeinrichtungen wie Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schutzschalter).
4. Prüfintervalle
Die DIN EN 50699 gibt keine festen Prüfintervalle vor, da diese stark von der Art der Anlage, deren Nutzung und den Umgebungsbedingungen abhängen. Die Intervalle müssen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Typischerweise liegen die Intervalle für ortsfeste Anlagen bei 48 Monaten und für ortsveränderliche Geräte bei 12 bis 24 Monaten.
5. Dokumentation und Nachweisführung
Alle durchgeführten Prüfungen müssen dokumentiert werden. Diese umfassen:
- Prüfprotokolle mit den Messergebnissen
- Angaben zum Prüfer und Prüfdatum
- Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen bei Mängeln
Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und kann im Schadensfall entscheidend sein.
6. Verantwortlichkeiten
Für die Durchführung der Prüfungen sind qualifizierte Fachkräfte verantwortlich. Diese müssen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Prüfungen sachgerecht durchzuführen. Zudem trägt der Betreiber der Anlage die Verantwortung dafür, dass die Prüfungen regelmäßig und ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Fazit
Die DIN EN 50699 ist eine wesentliche Norm für die Gewährleistung der elektrischen Sicherheit in Betrieben. Durch die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten können potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und behoben werden, was nicht nur die Sicherheit der Mitarbeiter erhöht, sondern auch den reibungslosen Betrieb der Anlagen sicherstellt. Eine ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfungen sind dabei von entscheidender Bedeutung.